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Ausschreibung zum „HGM - Mittelalterlichen Adventmarkt 2023“

Allgemeines:

Der „Mittelalterliche Adventmarkt“ des Heeresgeschichtlichen Museums/Militärhis-torischen Instituts (HGM/MHI) wird seit 17 Jahren abgehalten und ist in seiner Art einzigartig in Wien. Auch wenn es der Name vermuten lassen würde, ist es kein Anlassmarkt gemäß § 286 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2018.

Beim „Mittelalterliche Adventmarkt“ des HGM/MHI handelt es sich um eine Veranstaltung gemäß dem Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG), die von der Magistratsabteilung (MA) 36 genehmigt wird.

Grundlagen für die Auswahl der Darsteller*innen/Händler*innen:

Bei der Auswahl der Darsteller- / Musikgruppen und Händler*innen dieser „Living History“-Veranstaltung legt die Direktion besonderen Wert auf die Qualität der Aufführungen aber auch auf die Unterhaltungstauglichkeit der Darbietung.

Bei der Auswahl der Händler*innen und Gastronomieanbieter*innen ist neben der Qualität der Produkte ein ausgeglichenes Warensortiment wichtig. Einen Nebenaspekt für die Auswahl bilden die Themen Nachhaltigkeit und Bioprodukte.

Das Speisen- und Getränkeangebot soll zum einen traditionell bodenständig sein und zum anderen auch ausgefallene, mit ungewöhnlicher Rezeptur oder Herstellungs-/Garmethode Zubereitetes (etwa: „Ochsengrill“) enthalten.

 

-          Verschiedene Pfannengerichte (vegetarisch und vegan sowie Fisch, Fleisch), Fisch am Grill, Fisch-Semmel, „Langos“, Spiralkartoffeln, Wildprodukte (Wurst, Speck etc.), Kartoffelpuffer, Gebackene Mäuse, Raclette, Mittelalterliche Bauernjause, Kuchen, Süße Waffeln, Kuchen, Maroni, Grillspezialitäten, Frisches Brot aus dem Backofen, etc.

-          Glühwein, Met, Punsch, Tee, Kaffee, Kakao, usw.

Wichtiges Kriterium für die Auswahl ist auch das historisch korrekte äußere Erscheinungsbild der Darsteller*innen/Händler*innen und deren Ausrüstung/Ausstattung und Gerät/Material (Gewandung, Kopfbedeckung, Schuhwerk, Instrumente, Waffen, Zelte, …). Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer*innen dies über die ganze Dauer der Veranstaltung aufrechterhalten.

Ganz besonders willkommen sind jene Anbieter*innen die, themenbezogenes historisch nachgebildetes Kunsthandwerk/Waren vertreiben. Beispielhaft angeführt:

- Fellprodukte, Mittelalterliches Spielzeug, Lederprodukte, Glasprodukte, Holzprodukte, Schmuckwaren aus Silber, Holz und Perlen, Met-Produkte, Schreibwaren, Filzprodukte, Honigprodukte, Kerzen, Rüstungen, Räucherwerke, allerlei Süßes, Bioprodukte, Produkte aus Zirben-Holz, Alpakaprodukte, Nachbau von Mittelalterlichen Kampfutensilien (Schwerter, Bögen, Helme, Harnische etc.) Seifen- sowie Teeprodukte, Produkte aus Kräutersalz, Öle, Marmeladen und Pestos, Schmiedewaren, Windspiele, Tonflöten, Weidenprodukte inkl. Vorführung, Bücher und Leseutensilien

Die Direktion legt besonderen Wert darauf und gibt jenen Händler*innen den Vorzug, die auch historisches Wissen über ihr Warenangebot vermitteln und durch praktische Vorführungen historischer Produktionstechniken den Markt beleben, etwa:

-  Vorführendes Handwerk: Kerzenziehen, Schmiedevorführung, Weberei, Kalligraph, Filzen, Korbflechten, Schuster, Gerber etc.

Berechtigungen/Nachweise/Sicherheit

 

Im Zuge der Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung sind der Direktion die Steuernummer/UID-Nummer (falls vorhanden) schriftlich bekannt zu geben.

Ungeachtet dessen liegt es in der alleinigen Verantwortung der teilnehmenden Darsteller*innen/Händler*innen/Schausteller*innen ihre notwendigen steuer- und abgabenrechtlichen Maßnahmen für die Veranstaltung zu treffen.

Inländische Darsteller*innen, die eine Honorarforderung an die Direktion HGM/MHI einbringen wollen, können das ausschließlich über das Unternehmensserviceportal des Bundes erledigen (Elektronische Rechnung - usp.gv.at).

Die Direktion des HGM/MHI erwartet und setzt voraus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden Darsteller*innen/Händler*innen/Schausteller*innen über die dafür nötigen behördlichen Berechtigungen verfügen. Diese sind mitzuführen und auf Verlangen Vertreter*innen der Direktion bzw. Behördenvertreter*innen vorzuweisen. Die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben für den Verkaufsbetrieb, insbesondere die Befolgung der Hygiene-Vorschriften, obliegt den jeweiligen Stand-Betreiber*innen.

Aus Sicherheitsgründen wird die Strom und Wasserversorgung durch den Veranstalter HGM/MHI zentral errichtet. Eine Eigenversorgung durch die Standbetreiber*innen ist daher nicht erlaubt.

Standgestaltung

Die spezifische Themenstellung (Mittelalterlicher Adventmarkt) erfordert von dem Teilnehmer*innen an der Veranstaltung, die Gestaltung der Zelte/Hütten und Verkaufsstände, die den Gepflogenheiten des Mittelalters nachempfunden ist.

Bewerberinnen und Bewerber haben daher ihrer Anmeldung ein kurzes Konzept beizufügen, in dem die geplante „mittelalterlich-traditionelle“ Standgestaltung umrissen wird (Licht, Dekoration, etc.). Soweit sie thematisch passen, sind innovative Ideen und Gestaltungen willkommen. Die Zustimmung hierzu erfolgt schriftlich, durch die Direktion.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Teilnehmer*innen am Mittelalterlichen Adventmarkt erfolgt ausschließlich durch die Direktion HGM/MHI. Die Kriterien sind oben angeführt. Sollten mehr qualitativ gleichwertige Bewerbungen einlangen, als Standplätze vorhanden sind, wird der früher eingelangten der Vorzug gegeben.

Hier geht es zur Anmeldung am „HGM-Mittelalterlichen Adventmarkt:

Link: Teilnahme Darsteller/Schausteller 
Link: Teilnahme Gastronomie-Stand 
Link: Teilnahme Händler-Stand