HGM Adventmarkt - Ausschreibung für Händler:innen, Gastronomie und Darstellende
Unser Adventmarkt findet im Jahr 2024 vom 28.11. bis 1.12. statt. Die Anmeldungen und Bewerbungen für Händler:innen, Gastronomiestände und Darstellende sind ab sofort bis 31.10. möglich!
Ausschreibung zum „HGM - Adventmarkt 2024“, 28.11. – 1.12.2024
Allgemeines:
Der „Adventmarkt des Heeresgeschichtlichen Museums (HGM)“ wird seit 18 Jahren abgehalten und ist in seiner Art einzigartig in Wien. Auch wenn es der Name vermuten lassen würde, ist es kein Anlassmarkt gemäß § 286 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2018.
Beim „Adventmarkt HGM“ handelt es sich um eine Veranstaltung gemäß dem Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG), die von der Magistratsabteilung (MA) 36 genehmigt wird.
Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:
28.11.2024, 13 – 22 Uhr
29.11.2024, 10 – 22 Uhr
30.11.2024, 10 – 22 Uhr
1.12.2024, 10 – 20 Uhr
Grundlagen für die Auswahl der Darsteller:innen/Händler:innen:
Bei der Auswahl der Darsteller- / Musikgruppen und Händler:innen dieser Veranstaltung legt die Direktion besonderen Wert auf die Qualität der Aufführungen aber auch auf die Unterhaltungstauglichkeit der Darbietung.
Bei der Auswahl der Händler:innen und Gastronomieanbieter:innen ist neben der Qualität der Produkte ein ausgeglichenes Warensortiment wichtig. Einen Nebenaspekt für die Auswahl bilden die Themen Nachhaltigkeit und Bioprodukte.
Das Speisen- und Getränkeangebot soll zum einen traditionell bodenständig sein und zum anderen auch ausgefallene, mit ungewöhnlicher Rezeptur oder Herstellungs-/Garmethode Zubereitetes (etwa: „Ochsengrill“) enthalten.
Verschiedene Pfannengerichte (vegetarisch und vegan sowie Fisch, Fleisch), Fisch am Grill, Fisch-Semmel, „Langos“, Spiralkartoffeln, Wildprodukte (Wurst, Speck etc.), Kartoffelpuffer, Gebackene Mäuse, Raclette, Mittelalterliche Bauernjause, Kuchen, Süße Waffeln, Kuchen, Maroni, Grillspezialitäten, Frisches Brot aus dem Backofen, etc.
Glühwein, Met, Punsch, Tee, Kaffee, Kakao, usw.
Ganz besonders willkommen sind jene Anbieter:innen, die themenbezogenes nachgebildetes Kunsthandwerk/Waren vertreiben. Beispielhaft angeführt:Fellprodukte, Spielzeug, Lederprodukte, Glasprodukte, Holzprodukte, Schmuckwaren aus Silber, Holz und Perlen, Met-Produkte, Schreibwaren, Filzprodukte, Honigprodukte, Kerzen, Räucherwerke, allerlei Süßes, Bioprodukte, Produkte aus Zirben-Holz, Alpakaprodukte, Seifen- sowie Teeprodukte, Produkte aus Kräutersalz, Öle, Marmeladen und Pestos, Schmiedewaren, Windspiele, Tonflöten, Weidenprodukte inkl. Vorführung, Bücher und Leseutensilien
Das HGM legt besonderen Wert darauf und gibt jenen Händler:innen den Vorzug, die auch ein besonderes Wissen über ihr Warenangebot vermitteln und durch praktische Vorführungen Produktionstechniken den Markt beleben, etwa:
Vorführendes Handwerk: Kerzenziehen, Schmiedevorführung, Weberei, Kalligraphie, Filzen, Korbflechten, Schusterei, Gerberei, etc.
Berechtigungen/Nachweise/Sicherheit
Im Zuge der Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung sind der Direktion die Steuernummer/UID-Nummer (falls vorhanden) schriftlich bekannt zu geben.
Ungeachtet dessen liegt es in der alleinigen Verantwortung der teilnehmenden Darsteller:innen/Händler:innen/Schausteller:innen, ihre notwendigen steuer- und abgabenrechtlichen Maßnahmen für die Veranstaltung zu treffen.
Inländische Darsteller:innen, die eine Honorarforderung an die Direktion HGM/MHI einbringen wollen, können das ausschließlich über das Unternehmensserviceportal des Bundes erledigen (Elektronische Rechnung - usp.gv.at).
Das HGM erwartet und setzt voraus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden Darsteller:innen/Händler:innen/Schausteller:innen über die dafür nötigen behördlichen Berechtigungen verfügen. Diese sind mitzuführen und auf Verlangen Vertreter:innen der Direktion bzw. Behördenvertreter:innen vorzuweisen. Die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben für den Verkaufsbetrieb, insbesondere die Befolgung der Hygiene-Vorschriften, obliegt den jeweiligen Stand-Betreiber:innen.
Aus Sicherheitsgründen wird die Strom- und Wasserversorgung durch den Veranstalter HGM zentral errichtet. Eine Eigenversorgung durch die Standbetreiber:innen ist daher nicht erlaubt.
Standgestaltung
Die spezifische Themenstellung (Adventmarkt HGM) erfordert von den Teilnehmer:innen an der Veranstaltung die Gestaltung der Zelte/Hütten und Verkaufsstände, die den Gepflogenheiten des Weihnachtsflairs nachempfunden ist.
Bewerber:innen haben daher ihrer Anmeldung ein kurzes Konzept beizufügen, in dem die geplante Standgestaltung umrissen wird (Licht, Dekoration, etc.). Soweit sie thematisch passen, sind innovative Ideen und Gestaltungen willkommen. Die Zustimmung hierzu erfolgt schriftlich, durch das HGM.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Teilnehmer:innen am Adventmarkt erfolgt ausschließlich durch das HGM. Die Kriterien sind oben angeführt. Sollten mehr qualitativ gleichwertige Bewerbungen einlangen, als Standplätze vorhanden sind, wird der früher eingelangten Bewerbung der Vorzug gegeben.
DIe Anmeldung zum HGM-Adventmarkt ist bis zum 31. Oktober möglich: