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Empörung und Tabu: Sexuelle Kriegsgewalt im Völkerrecht des 19. Jahrhunderts
Sexuelle Gewalt in Kriegen war im 19. Jahrhundert kein Tabuthema, wie die Forschung lange glaubte.
Der Vortrag von Anastasia Hammerschmied (Universität Wien) befasst sich mit den Rechtsdebatten zu sexueller Kriegsgewalt im 19. Jahrhundert. Das Ziel ist, die Frage zu beantworten, ob sexuelle Gewalt im Kriegsvölkerrecht, aber auch in frühen Überlegungen zu Menschenrechten und zu humanitärer Intervention, als völkerrechtlich verboten galt und wie dieses Verbot ausgestaltet war.
Im 19. Jahrhundert wurden – vor allem im Zusammenhang mit konkreten Kriegen – intensive Diskussionen über sexuelle Gewalt geführt. Daran beteiligten sich Journalist:innen, Aktivist:innen, Diplomat:innen und Völkerrechtsgelehrte, die sich mit der völkerrechtlichen Einordnung sexueller Gewalt auseinandersetzten. Es wurde über sexuelle Kriegsgewalt aber fast ausschließlich gesprochen, wenn Kriege außerhalb des europäischen Zentrums des Völkerrechts stattfanden und Täter wie Opfer als weniger zivilisiert angesehen wurden. Im west- und zentraleuropäischen Kontext galt das Verbot sexueller Gewalt zwar als lange gefestigt, wurde jedoch kaum offen diskutiert.
Der Vortrag beleuchtet die Rechtsdebatten zu ausgewählten Konflikten des späten 19. Jahrhunderts: dem Deutsch-Französischen Krieg, den sogenannten „Bulgarian Horrors“ (1876), dem Russisch-Osmanischen Krieg (1877–1878) sowie der Okkupation Bosnien-Herzegowinas durch Österreich-Ungarn (1878). Darüber hinaus wird das Völkerrechtsregime zu sexueller Gewalt im späten 19. Jahrhundert anhand der völkerrechtlichen Literatur und internationaler Verträge erläutert.
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